Finanzielle Unterstützung für Unternehmer*innen und Beschäftigte!

Die Förderübersicht bietet Ihnen einen informativen Überblick zu den aktuellen finanziellen Förderprogrammen, Corona-Hilfen sowie Digitalisierungsförderungen für Unternehmer*innen aus Hamburg. Zudem finden Sie hier Qualifizierungsprogramme, Weiterbildungsangebote und Informationen zu dem Sozialschutz. Die Übersicht wird laufend vervollständigt (Stand 01/2023). Unser Projektteam berät Sie gerne individuell zu allen Förderprogrammen und findet ein passgenaues Angebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wie freuen uns auf Sie!

Kredite

Antragsberechtigte

Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer sowie von diesen gegründete Unternehmen bis zu 4 Jahre nach der Gründung.

Hauptwohn- und Unternehmenssitz müssen in Hamburg sein.

Förderfähig

Investitions- und Betriebsmittel.  Darlehen bis max. 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei (2 Personen).

Eine Förderung erfolgt nur insoweit, als die vorhandenen Eigenmittel den Gesamtkapitalbedarf nicht decken. 

Konditionen

Laufzeit: max. 66 Monate, bis zu 6 Monate tilgungsfrei 

Zinssatz: Basiszinssatz, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten. 

Auszahlung: 100%

Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens  darf 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.

Antragstellung / Weitere Informationen

Unternehmensgründung liegt nicht mehr als vier Jahre zurück und wohnhaft in Hamburg. Mehrfachanträge möglich, allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über die IFB Hamburg. 

www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-kleinstkreditprogramm

Antragsunterlagen

Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein (kostenfreies) Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner – derzeit die Handelskammer, die Handwerkskammer, Unternehmer ohne Grenzen e. V. und ASM e. V. Zusätzlich bieten die Förderlotsen der IFB Hamburg eine unentgeltliche Beratung vor Antragstellung an.

Melden Sie sich gerne für einen kostenfreien Beratungstermin bei uns unter: kontakt@uog-ev.de oder telefonisch unter 040 / 87 60 45 25

Antragsberechtigte

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler, sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre auf dem Markt sind.

Förderfähig

Alle Investitionen, tätige Beteiligungen (ab 10%) und Übernahmen in Hamburg sowie Betriebsmittel inkl. Warenlager.

Konditionen

Kreditvolumen maximal 750.000 € pro Vorhaben bei einem Eigenmitteleinsatz von 7,5 bis 15%

Ab 1,76% effektiver Jahreszins (Januar 2021) Laufzeiten und Zinsbindungen 5,7, 8 und 10 Jahre
Bis 250.000 € fester Zinssatz darüber gilt das RGZS

70%ige Ausfallbürgschaft der BGH GmbH

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.ifbhh.de

www.bg-hamburg.de

Antragsberechtigte

Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen und -erweiterungen, Investitionsprojekte, Betriebsmittel und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge

Förderfähig

6 Jahre Laufzeit

6 Monate Tilgungsfrei

Auszahlung: 100%

Aktueller Zinssatz:

2,95% p.a. 

(Stand: April 2021)

Konditionen

Antragstellung direkt über die IFB Hamburg

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro 

Antragsunterlagen

Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein Beratungsgespräch z.B. bei Unternehmer ohne Grenzen e.V. sowie eine entsprechende fachkundige Stellungnahme.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie  Gewerbevermieter oder -verpachter. Sie müssen mindestens seit 5 Jahren bestehen und der Unternehmenssitz muss in Hamburg sein.

Förderfähig

Alle Investitionen und Betriebsmittelkosten.

Konditionen

Höchstbetrag: max. 500.000 € pro Vorhaben und bis 1,5 Mio. € in 3 Kalenderjahren je Kreditnehmereinheit

Laufzeit: 2 bis 20 Jahre

Zinssatz: ab 1,00%
effektiver Jahreszins (Januar 2021)

Auszahlung: 100%

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.ifbhh.de

Antragsberechtigte

Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen bis  5 Jahre nach der Gründung – auch für kleine Unternehmen.

Förderfähig

Investitionen, Betriebsmittel, Kaufpreis eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.

Konditionen

Höchstbetrag: bis zu 125.000 € (davon bis zu 50.000 € für Betriebsmittel)

Laufzeit: bis 5 oder 10 Jahre, davon 1 bis 2 Jahre
tilgungsfrei

Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt: www.kfw.de/konditionen

Auszahlung: 100%

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.kfw.de 

Merkblatt StartGeld

Antragsberechtigte

Existenzgründungen und- festigungen bis zu 3 Jahre nach der Gründung

Förderfähig

Alle Ausgaben, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben, werden finanziert: Investitionen, Material- u. Warenlager, Anteile an Unternehmen,

1. Messeteilnahme.

Konditionen

Höchstbetrag: bis zu 500.000 € pro Vorhaben

Finanzierung von bis zu 40 % der Investitionen, Laufzeit: 15

Jahre, 7 tilgungsfreie Jahre, nur Zinszahlungen
Mind. 10% Eigenmittel

Zinssatz: ab 2,82%

www.kfw.de/konditionen

Auszahlung: 100%

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.kfw.de  

Merkblatt Kapital für Gründung

Beteiligungen

Antragsberechtigte

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Hamburg.

Förderfähig

Beteiligungskapital für Startups, Expansionen, Betriebsübernahmen und Unternehmensaufbau.

Konditionen

Betrag: In der Regel stille Beteiligung von 50.000 € bis 500.000 €.

Entgelt: zu zahlen ist ein jährliches Festentgelt und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine variable, gewinnabhängige Vergütung.

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung direkt an die Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH.

www.btg-hamburg.de 

Antragsberechtigte

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, die investieren wollen, denen aber die Sicherheiten zur Aufnahme eines Kredites fehlen.

Förderfähig

Ausfallbürgschaften.

Konditionen

Bürgschaft bis zu 80% des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Mio. €.

Entgelt:
Einmaliges Entgelt 1,5%,
Laufendes Entgelt 1,25%

Antragstellung / Informationen

Antragstellung erfolgt über die Kreditinstitute.

www.bg-hamburg.de

Digitalisierung

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. 

Antragsberechtigte

Gewerbe- oder Handwerksbetriebe

  • <100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von max. 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Förderfähig

Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 EUR (ex. MwSt). – KMU trägt Eigenanteil

– Förderumfang Max. 30 Beratertage (Zeitraum bis zu 6 Monate)

Konditionen

Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den drei Fördermodulen:

IT-Sicherheit, Digitale Geschäftsprozesse, Digitalisierte Markterschließung

Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Unternehmens und Auswahl der Module:

Schritt 1: Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts

Schritt 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Das beratene Unternehmen bestätigt nach Projektabschluss die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die

Qualität der Beratung. Beratungsunternehmen prüft die Förderfähigkeit und beantragt die Förderung.

Antragstellung / Weitere Informationen

Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können Anträge bewilligt werden. Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt. 

Beratungsunternehmen suchen:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/

oder auf der Seite des Projektträgers:

www.euronorm.de/referenzen/

BMWI Go-digital

Antragsberechtigte

Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d. h. < 250 Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitäquivalenten) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.

Förderfähige Themen:

  • Informationssicherheit
  • Digitaler Wandel
  • Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen,
  • Produkten und Dienstleistungen

Konditionen

Der Digitalbonus soll den Digitalisierungsgrad und die IT-Sicherheit in Hamburger Unternehmen voranbringen.

Im Modul 1 “Hamburg Digital Check” werden Beratungen mit dem Ziel von Realisierungskonzepten für Digitalvorhaben gefördert.

Im Modul 2 “ Hamburg Digital Invest” werden Investitionen in Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind,  bezuschusst.

Die konkreten Förderquoten liegen bei 50 Prozent für den „Digital Check“ (max. Fördersumme von 5.000 Euro) und bei 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“ (max. Fördersumme von 17.000 Euro).

Antragstellung seit April 2021 >> www.hamburger-digitalbonus.de/

Antragsberechtigte

KMU und Handwerk aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten

Förderfähig

max. Fördersumme 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Minimale  Fördersumme 17.000 Euro

Konditionen

Förderantrag mit Digitalisierungsplan des gesamten Projektes vor Beginn der Maßnahmen.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden

Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Der Antrag auf Förderung ist über das Antragsstellungstool >>Antragstool bis einschließlich 2023 zu stellen.

Weitere Informationen und Anträge unter >>www.digitaljetzt-portal.de/

Weiterbildung und Beschäftigung

Antragsberechtigte

Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen und weiterqualifizieren

Umfang

Förderung als Lohnkostenzuschuss, kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag max. 12 Monate geleistet werden.

Besonderheiten für Arbeitnehmer über 50 Jahre und Menschen mit Behinderung.

Konditionen

Gefördert werden nur die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden.

Arbeitnehmer wird auch über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigt.  „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer.

Antragstellung / Weitere Informationen

Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gestellt werden.

Anträge erhalten Sie erst nach vorangegangener Beratung bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern.

www.arbeitsagentur.de

Antragsberechtigte

Arbeitgeber, die ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterbilden möchten.

Förderfähig

Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Lehrgangkosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Zwischen 15% und 100% Kostenerstattung zu den Lehrgangskosten
Zwischen 25% und 75 % Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Umfang

Gefördert werden Maßnahmen die mehr als 120 Stunden dauern. Die Qualifizierung kann in Teilzeit, Vollzeit oder Berufsbegleitend gestaltet werden.

Weiterführende Informationen

Agentur für Arbeit bzw. Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Programm/ Antragsberechtigte

Förderung von Weiterbildungskosten von Beschäftigten, Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen und  Kosten von Beschäftigten, (Solo-) Selbstständigen und  Kleinunternehmer:innen bei Teilnahme an  Coachingprogrammen der Hamburg Kreativ Gesellschaft.

Umfang

Finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €).

Finanzielle Unterstützung für (Solo-)Selbstständige,  Kleinunternehmer:innen und Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft bei der  Teilnahme an Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft mit bis zu 90%.

Konditionen

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.

Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen bzw.
der notwendigen fachlichen Qualifikation durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen

Antragstellung erfolgt über

zwei P PLAN:PERSONAL GmbH.

www.weiterbildungsbonus.net

Antragsberechtigte

Dieses Angebot richtet sich an Alle, die sich mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitskraft verstärken möchten. Also alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine oder auch Privatpersonen.

Umfang

Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

50% bis 100% (max. 2.000 €) der Qualifizierungskosten.Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen erstattet das Jobcenter die Lohnkosten bis zum fünften Jahr (100/90/80/70 Prozent) nach der Einstellung. Zielführende Qualifizierungen werden gefördert sowie ein berufsbegleitendes Coaching angeboten.

Konditionen

Erstattung der Lohnkosten bis zu 100 Prozent in den ersten zwei Jahren. Darüber hinaus gestaffelt bis zum fünften Jahr (90/80/70 Prozent).  Zielführende Qualifizierungen werden mit bis zu 3.000 gefördert.

Weiterführende Informationen

Jobcenter team.arbeit.hamburg

www.team-arbeit-hamburg.de/gewinner/

Antragsberechtigte

Personen, die beim jobcenter team.arbeit.hamburg arbeitslos gemeldet und min. ein Jahr arbeitslos sind.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte bis 25. Jahre, deren berufliche Eingliederung besonders erschwert ist.

Förderfähig

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (max. 400 € monatlich). Die maximale Dauer beträgt 12 Monate.

Konditionen

ALG II Bezug SVB Beschäftigung mit einer wöchentl. Arbeitszeit von min. 15 Stunden. Ohne Schul- oder Berufsabschluss.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Arbeitgeber können einen formlosen Antrag auf Förderung beim Arbeitgeberservice des Jobcenter – in Verbindung mit ihrem Stellenangebot – stellen.

www.team-arbeit-hamburg.de

Antragsberechtigte

Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Förderfähig

Max. 10 bezahlte Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.

Der Arbeitgeber stellt die Mitarbeiter für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit frei und zahlt das Arbeitsentgelt weiter. Kursgebühren zahlen die Teilnehmer selbst.

Konditionen

Von der BSB anerkanntes Angebot.

Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum im Sinne von §3 wird erstmalig nach 6 monatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben. Teilansprüche können nicht erworben werden.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Absprache mit dem Arbeitgeber bez. Freistellung

Anmeldung beim Weiterbildungsträger

Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem Kursstart zusammen mit der Anmeldebestätigung beim Arbeitgeber.

www.bildungsurlaub-hamburg.de

Antragsberechtigte

Handwerker und andere Fachkräfte, wenn sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder der Handwerksordnung (HWO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbarer Berufserfahrung verfügen.

Förderfähig

Berufliche Aufstiegsfortbildungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren maximal 15.000 €) Angebote in Vollzeit und Teilzeit möglich.

Zuschussanteil 50 %

Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %

Bei Unternehmensgründung vollständiger Darlehenserlass möglich.

Konditionen

Die Weiterbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen und auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, die unterhalb eines Hochschulabschlusses aber über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegt.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Antragsverfahren in Hamburg über die Handwerkskammer Hamburg

www.aufstiegs-bafoeg.de

Antragsberechtigte

Klein- und Kleinstbetriebe

Förderfähig

Förderung als Zuschuss je Ausbildungsverhältnis monatlich 150 €. Der Verbundkoordinator erhält erfolgsabhängig einen einmaligen Zuschuss bis zu 750 €.

Konditionen

Ausbildungsbetrieb darf in dem angemeldeten Ausbildungsberuf selbst nicht ausbildungsberechtigt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss der Auszubildende seit mind. 1 Jahr in Hamburg wohnen.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Anträge sind bei der
zuständigen Kammer
einzureichen.

Weitere Informationen:
Behörde für Schule und
Berufsbildung

www.hamburg.de/bsb