Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen müssen als Alternative zu Einweggeschirr angeboten werden. Damit sollen Abfälle vermieden, Rohstoffe eingespart und die Umwelt geschont werden. Hier ein kurzer Überblick über die Regelungen im Verpackungsgesetz:

Für welche Getränkebehältnisse gilt künftig die Pfandpflicht?

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.

Bisher wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.

Welcher Rezyclat-Anteil gilt für PET-Getränkeflaschen?

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, sogenanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht. PET-Mehrweg-Getränkeflaschen enthielten bereits 2015 durchschnittlich 26 Prozent Recyclingmaterial.

Was gilt für Lieferdienste und Gastronomie?

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten. Auf Basis von Erfahrungen, die durch ein Förderprojekt gesammelt werden konnten, gibt es hilfreiche Tipps für das Umsteigen auf Mehrweg-Take-away-Lösungen.

Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik, wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Bei einer Informationsveranstaltung für Gastronomie und Handel in Hamburg am 28.11.2022 wurden die wichtigsten Fakten zusammengefasst und verschiedene Anbieter von Mehrweg-Verpackungssystemen mit unterschiedlichen Preis- und Produktangeboten vorgestellt.

Mehr zu dieser Veranstaltung in folgendem Video oder bei >> YouTube (externer Link):