Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe Hamburg ist am 15. Juli 2021 in Hamburg gestartet. Bis zum 30. September 2021 (verlängerte Frist) sind alle Hamburger Unternehmer und Selbstständige zu einer Rückmeldung zur ausgezahlten Corona Soforthilfe Hamburg (HCS) per E-Mail aufgefordert. Die IFB Hamburg kontaktiert alle Fördermittelnehmer, die ab Frühjahr 2020 HCS-Soforthilfe erhalten haben und fordert zu einer digitalen Selbstauskunft auf.

Fehlende Rückmeldung hat eine Rückforderung der Corona Soforthilfe zur Folge!

Im Rahmen des Hamburger Corona Soforthilfeprogramms (HCS), welches im Frühjahr 2020 aufgelegt wurde,  hat die IFB Hamburg 54.000 Soforthilfen an Solo-Selbstständige, Unternehmen, Vereine, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Institutionen der Stadt in Höhe von über 500 Mio. Euro ausgezahlt.

Wie läuft das Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe Hamburg ab?

Als Antragsteller*in erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugang zum eAntrags-Portal und finden dort alle Informationen, die Sie für die Erstellung Ihrer Rückmeldung benötigen:

Schritt für Schritt können Sie die benötigten Angaben der Rückmeldung ausfüllen. Bei Unklarheiten nutzen Sie die Ausfüll-und Berechnungshilfe. Zur Feststellung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses werden Sie um die Eingabe Ihrer relevanten Positionen im Förderzeitraum gebeten. Die Berechnung erfolgt automatisch im eAntrags-Portal. Dies geht schnell, einfach und digital, weitere Belege werden vorerst nicht benötigt. Nach der Übermittlung der Rückmeldung werden die Angaben abschließend geprüft und die abschließende tatsächliche Förderhöhe ermittelt. In Stichproben erfolgt eine vertiefte Prüfung. Hierzu kann die IFB auch weitere Unterlagen anfordern.

Was passiert nach der Rückmeldung?

Entspricht die ausgezahlte Fördersumme dem tatsächlichen Liquiditätsengpass, müssen Sie nichts weiter unternehmen. War der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer als die erhaltene Fördersumme, erhält der Fördermittelnehmer*in  im Nachgang ein Schreiben mit allen Informationen, die zur Rückzahlung und weiteren Bearbeitung benötigt werden.

Weiterführende Informationen zum Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe:

Ausfüll- und Berechnungshilfe: Darin wird erklärt, was beim Ausfüllen der anzugebenden Informationen in dem
Rückmeldeformular zu berücksichtigen ist und welche Kosten Sie bei der Berechnung berücksichtigen dürfen.

Informationswebsite Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen Rund um das Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe Hamburg in unserer Unternehmer-Hotline: 

Mo.- Fr. 10 -12 Uhr unter der Telefonnummer 040 / 87 60 45 25