Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Ziel der Überbrückungshilfe ist es daher, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Zu beachten ist, dass Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) bis spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden müssen. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Leitfaden für die Beantragung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.