Überblick zu der Verlängerung der Corona-Hilfen

Während es für die viele Unternehmen wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Aus diesem Grund hat der Bund sowie auch das Land Hamburg Hilfen für Unternehmen  (Stand 14.09.2021)

Bundesweit:

  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen weitgehend beibehalten bleiben. Lediglich die sogenannte Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus endet voraussichtlich schon im September 2021.
  • Neustarthilfe Plus:
    • Die Neustarthilfe Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen beibehalten werden.
    • Seit dem 10. September 2021 kann die Neustarthilfe Plus auch über prüfende Dritte beantragt werden (z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte).

Mehr Details auf der Homepage des BMWI

  • Für Unternehmen aus Hamburg:
  • Hamburger Corona Härtehilfe (HCH):
    • Die Härtehilfen werden voraussichtlich über den 31. Oktober hinaus bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Bundesweit:

  • Überbrückungshilfe III:
    • Seit 27. August 2021 können Soloselbstständige nach Antragsbewilligung in die Neustarthilfe wechseln.
  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Seit 24. August 2021 können durch den Lockdown entstandene Schäden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich in Änderungsanträgen angegeben werden (Ausweitung Beihilferahmen um 40 Millionen Euro).
  • Neustarthilfe:
    • Seit 20. August 2021 können Änderungsanträge durch prüfende Dritte gestellt werden.

Für Unternehmen aus Hamburg:

Stille Beteiligungen bis zu 1.800.000 Euro (bisher bis zu 800.000 Euro).

 

Mehr zu den Förderprogrammen erfahren Sie in unserer unserer Förderübersicht. Diese wird laufend aktualisiert.